Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Nikitsch (KG. Kroatisch Gerersdorf) und Großwarasdorf (KG. Nebersdorf) im Bereich des Riedes Raidingäcker (KG. Kroatisch Geresdorf) verläuft von dem am rechtsseitigen Ufer des Raidingbaches liegenden Grenzpunkt 3295 geradlinig zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3298 und folgt sodann der bisherigen Gemeindegrenze bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3679. Von dort verläuft die Gemeindegrenze geradlinig über die Grenzpunkte 3680 und 4549 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3292.
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 23-1981 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 23-1981 Anlage 2PDF