Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Nikitsch und Lutzmannsburg verläuft in den Rieden Raidingäcker und Mitterstoß (KG. Kroatisch Geresdorf) vom Grenzpunkt 3307 am rechten Ufer des Raidingbaches geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2370.
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 24-1981 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 24-1981 Anlage 2PDF