LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Oberwart und Oberschützen

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Oberwart und Oberschützen

In Kraft seit 01. Januar 1982
Up-to-date

§ 1

§ 1

Von der Stadtgemeinde Oberwart werden Teile der Grundstücke 5853, 5854, 5855, 5856 und 5857 der KG Oberwart im Ausmaß von 53 a 45 m 2 ausgeschieden und in das Gebiet der Gemeinde Oberschützen eingegliedert.

§ 2

§ 2

Von der Gemeinde Oberschützen werden Teile der Grundstücke 1753/3 und 1753/4 der KG. Unterschützen im Ausmaß von 53 a 45 m 2 ausgeschieden und in das Gebiet der Stadtgemeinde Oberwart eingegliedert.

§ 3

§ 3

Der neue Grenzverlauf zwischen den Gemeinden Oberwart und Oberschützen in dem in §§ 1 und 2 genannten Bereich ist in der Planbeilage dargestellt und wird durch die Grenzpunkte 5039, 15920, 25495, 25496, 15914, 15913, 15922, 15675, 18256, 18259, 15779 und 5002 gebildet.

§ 4

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.