LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Niktisch und Frankenau- Unterpullendorf

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Niktisch und Frankenau- Unterpullendorf

In Kraft seit 01. Januar 1982
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Nikitsch (KG. Kroatisch Geresdorf) und Frankenau-Unterpullendorf (KG. Kleinmutschen und KG. Großmutschen) verläuft im Bereich des Raidingbaches und des Mutschener Güterweges vom Grenzpunkt 3295 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3558.

§ 2

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2