LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Mönchhof und Halbturn

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mönchhof und Halbturn

In Kraft seit 01. Januar 1996
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mönchhof (KG Mönchhof) und Halbturn (KG Halbturn) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 3893 = (Pkt.Nr. 2744 Halbturn) über die neuen Grenzpunkte 3458, 3576, 3577, 2478, 3158, 2483, 3583, 3582 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 3891 = (Pkt.Nr. 2532 Halbturn).

§ 2

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Planmaßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß - Krüger - System berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2