Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Großwarasdorf (KG Großwarasdorf) und Raiding (KG Raiding) verläuft vom in der bisherigen Grenze gelegenen neuen Punkt 5099 jeweils geradlinig über die Punkte 5098, 2727, 2685, 3867, 5183, 5168, 5167, 5165, 4284, 2679 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 2674, weiters vom Punkt 4272 geradlinig über die Punkte 4271, 3075, 2883, 3712, 3711, 3710, 3522, 3703, 3521 bis zum in der bisherigen Grenze gelegenen Punkt 2895.
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Planmaßstab 1:5000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß – Krüger - System (M 34° östlich von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 5-1997 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 5-1997 Anlage 2PDF