Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mönchhof (KG Mönchhof) und Gols (KG Gols) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 2697 = (Pkt.Nr. 61 Gols) über die neuen Grenzpunkte 2747, 6731 bis zum auf der bisherigen Grenze gelegenen Punkt 3056 sowie weiters vom Punkt 7157 über die neuen Grenzpunkte 3068, 6733, 6732 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 3093 = (Pkt.Nr. 2201 Gols).
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Planmaßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt, die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß – Krüger – System berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 84-1995 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 84-1995 Anlage 2PDF