Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Deutsch Kaltenbrunn (KG Deutsch Kaltenbrunn) und Kukmirn (KG Neusiedl bei Güssing) verläuft vom Grenzpunkt 25431 der KG Deutsch Kaltenbrunn geradlinig über die Grenzpunkte 25432, 25420, 25421, 25422, 25423 zum Grenzpunkt 6875 der KG Deutsch Kaltenbrunn, welcher mit dem Grenzpunkt 12038 der KG Neusiedl bei Güssing ident ist.
§ 2
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:1000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 25-1993 Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
Anhänge
LGBl 25-1993 Anlage 2PDF