LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Mischendorf - Großpetersdorf

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mischendorf - Großpetersdorf

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf (KG Kotezicken) - Großpetersdorf (KG Kleinzicken) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8026 = (2482) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7640 = (2483), 8139 = (2484) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8030 = (2466) sowie weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8031 = (2465) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7634, 7631, 8028, 8029, 7629, 7623, 7619, 7620 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1175.

§ 2

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:5000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2