Vorwort
Der Name der gem. § 3 Ziff. 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 zur Gemeinde Forchtenau vereinigten ehemaligen Gemeinden Forchtenau und Neustift an der Rosalia wird auf Forchtenstein geändert.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft.