Vorwort
§ 1
§ 1
Der Name der gem. § 3 Ziff. 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 zur Gemeinde Forchtenau vereinigten ehemaligen Gemeinden Forchtenau und Neustift an der Rosalia wird auf Forchtenstein geändert.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft.