LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Stadtschlaining

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Stadtschlaining

In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Marktgemeinde Stadtschlaining wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.