LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frauenkirchen

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frauenkirchen

In Kraft seit 01. Februar 1982
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Marktgemeinde Frauenkirchen wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1982 in Kraft.