LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Güssing

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Güssing

In Kraft seit 01. Juni 1973
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Marktgemeinde Güssing wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1973 in Kraft.