LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Minihof-Liebau

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Minihof-Liebau

In Kraft seit 01. August 1990
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Minihof-Liebau wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1990 in Kraft.