LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterfrauenhaid

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterfrauenhaid

In Kraft seit 01. August 1990
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Unterfrauenhaid wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1990 in Kraft.