LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Raiding

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Raiding

In Kraft seit 01. August 1990
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Raiding wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1990 in Kraft.