LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Mariasdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Mariasdorf

In Kraft seit 01. Mai 1988
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Mariasdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1988 in Kraft.