LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob

In Kraft seit 01. Mai 1979
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Stoob wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1979 in Kraft.