LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stinatz

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stinatz

In Kraft seit 01. Mai 1977
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Stinatz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1977 in Kraft.