LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

In Kraft seit 01. Juni 1971
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Heiligekreuz im Lafnitztal wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1971 in Kraft.