LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde" an die Gemeinde Wiesen

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde" an die Gemeinde Wiesen

In Kraft seit 07. September 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Wiesen wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 7. September 1997 in Kraft.