LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Kohfidisch

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Kohfidisch

In Kraft seit 10. Oktober 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Kohfidisch wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 10. Oktober 1993 in Kraft.