LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Podersdorf am See

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Podersdorf am See

In Kraft seit 13. September 1992
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Podersdorf am See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 13. September 1992 in Kraft.