LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wolfau

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wolfau

In Kraft seit 05. September 1992
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Wolfau wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 5. September 1992 in Kraft.