LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wulkaprodersdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wulkaprodersdorf

In Kraft seit 15. Juni 1992
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Wulkaprodersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft.