LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland

In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.