LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Andau

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Andau

In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Andau wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.