LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Rudersdorf

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Rudersdorf

In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Rudersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.