LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Apetlon

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Apetlon

In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Apetlon wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.