LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Loretto

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Loretto

In Kraft seit 01. August 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Loretto wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1991 in Kraft.