LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Pöttsching

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Pöttsching

In Kraft seit 01. März 1986
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Pöttsching wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1986 in Kraft.