LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Horitschon

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Horitschon

In Kraft seit 01. Mai 1983
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Horitschon wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1983 in Kraft.