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Verlängerung der Ausnahme von der Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für Einleitungen aus bestehenden Kleinabwasserreinigungsanlagen
§ 6
§ 6
In Kraft seit 01. Januar 2006
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§ 6 — Verlängerung der Ausnahme von der Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für Einleitungen aus bestehenden Kleinabwasserreinigungsanlagen
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
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