LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerordnung, mit welcher der 31. Oktober 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird

Verordnung, mit welcher der 31. Oktober 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird

In Kraft seit 26. Oktober 2005
Up-to-date

Art. 1

Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 31. Oktober 2005 schulfrei erklärt.