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Verordnung, mit welcher der 31. Oktober 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird
Verordnung, mit welcher der 31. Oktober 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird
In Kraft seit 26. Oktober 2005
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Verordnung, mit welcher der 31. Oktober 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird
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Art. 1
Vorwort
Art. 1
Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 31. Oktober 2005 schulfrei erklärt.