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Burgenland
Verordnungen
Ausschreibung der Wahl des Burgenländischen Landtages
§ 3
§ 3
In Kraft seit 03. August 2005
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§ 3 — Ausschreibung der Wahl des Burgenländischen Landtages
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Als Stichtag wird der 2. August 2005 bestimmt.
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