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Burgenland
Verordnungen
Bgld. Jagdverordnung
§ 96
§ 96 Verwendung von Narkosewaffen und Narkosemitteln
In Kraft seit 10. Juni 2017
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§ 96 Verwendung von Narkosewaffen und Narkosemitteln — Bgld. Jagdverordnung
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(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 36/2017)
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