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Bgld. Jagdverordnung
§ 66
§ 66 Prüfung zur Jagdhüterin oder zum Jagdhüter;Prüfung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger;Befreiungen und Erleichterungen
In Kraft seit 10. Juni 2017
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§ 66 Prüfung zur Jagdhüterin oder zum Jagdhüter;Prüfung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger;Befreiungen und Erleichterungen — Bgld. Jagdverordnung
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(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)
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