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Bgld. Jagdverordnung
§ 37
§ 37 Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für Jagdkarten,Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine
In Kraft seit 10. Juni 2017
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§ 37 Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für Jagdkarten,Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine — Bgld. Jagdverordnung
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(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)
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