Codara
Recht
Themen
Über uns
Landesrecht
Burgenland
Verordnungen
Bgld. Jagdverordnung
§ 18
§ 18 Zulassung von Wahlvorschlägen
In Kraft seit 09. Juli 2021
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 18 Zulassung von Wahlvorschlägen — Bgld. Jagdverordnung
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 50/2021)
Rückverweise
Keine Verweise gefunden