LandesrechtBurgenlandVerordnungenBildung des Gemeindeverbandes Abwasserverband Gattendorf/Neudorf

Bildung des Gemeindeverbandes Abwasserverband Gattendorf/Neudorf

In Kraft seit 16. Dezember 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Vereinbarung der Gemeinden Gattendorf und Neudorf über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Gattendorf/Neudorf“ zum Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage zur Klärung aller anfallenden Abwässer aus den Gemeinden Gattendorf und Neudorf, sowie zur Betreuung des Kanalnetzes von Gattendorf und Neudorf inklusive Transportleitung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

§ 2

§ 2

Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Gattendorf.