Vorwort
§ 1
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Gattendorf und Neudorf über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Gattendorf/Neudorf“ zum Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage zur Klärung aller anfallenden Abwässer aus den Gemeinden Gattendorf und Neudorf, sowie zur Betreuung des Kanalnetzes von Gattendorf und Neudorf inklusive Transportleitung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.
§ 2
§ 2
Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Gattendorf.