Vorwort
Jene Regelung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld vom 1. Juli 2004, der zufolge das Halte- und Parkverbot auf der linken Seite des Hauptschulparkplatzes in der Schulstraße für Personen mit Berechtigungsschein nicht gelten soll, wird als gesetzwidrig aufgehoben.