LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha

In Kraft seit 01. Juni 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1997 in Kraft.