LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Draßburg-Baumgarten

Trennung der Gemeinde Draßburg-Baumgarten

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Draßburg-Baumgarten wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Baumgarten

- Draßburg

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Baumgarten umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Baumgarten, jenes der neuen Gemeinde Draßburg das Gebiet der Katastralgemeinde Draßburg.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Draßburg-Baumgarten am 3. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.