Vorwort
Die Gemeinde Draßburg-Baumgarten wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Baumgarten
- Draßburg
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Baumgarten umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Baumgarten, jenes der neuen Gemeinde Draßburg das Gebiet der Katastralgemeinde Draßburg.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Draßburg-Baumgarten am 3. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.