Trennung der Gemeinde Pöttelsdorf
Vorwort
§ 1
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Pöttelsdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Pöttelsdorf
- Zemendorf-Stöttera
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Pöttelsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Pöttelsdorf, jenes der neuen Gemeinde Zemendorf-Stöttera das Gebiet der Katastralgemeinde Zemendorf und Stöttera.
§ 3
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Pöttelsdorf am 7. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.