Trennung der Gemeinde Hirm-Antau
Vorwort
§ 1
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Hirm-Antau wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Antau
- Hirm
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Antau umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Antau, jenes der neuen Gemeinde Hirm das Gebiet der Katastralgemeinde Hirm.
§ 3
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Hirm-Antau am 28. März 1990, 20. Juni 1990 und 2. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.