LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Hirm-Antau

Trennung der Gemeinde Hirm-Antau

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Hirm-Antau wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Antau

- Hirm

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Antau umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Antau, jenes der neuen Gemeinde Hirm das Gebiet der Katastralgemeinde Hirm.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Hirm-Antau am 28. März 1990, 20. Juni 1990 und 2. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.