Vorwort
Die Gemeinde Hirm-Antau wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Antau
- Hirm
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Antau umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Antau, jenes der neuen Gemeinde Hirm das Gebiet der Katastralgemeinde Hirm.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Hirm-Antau am 28. März 1990, 20. Juni 1990 und 2. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.