LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Kaisersdorf

Trennung der Gemeinde Kaisersdorf

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Kaisersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Kaisersdorf

- Weingraben

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Kaisersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Kaisersdorf, jenes der neuen Gemeinde Weingraben das Gebiet der Katastralgemeinde Weingraben.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kaisersdorf am 27. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.