Vorwort
Die Gemeinde Kaisersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Kaisersdorf
- Weingraben
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Kaisersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Kaisersdorf, jenes der neuen Gemeinde Weingraben das Gebiet der Katastralgemeinde Weingraben.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kaisersdorf am 27. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.