Trennung der Gemeinde Kaisersdorf
Vorwort
§ 1
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Kaisersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Kaisersdorf
- Weingraben
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Kaisersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Kaisersdorf, jenes der neuen Gemeinde Weingraben das Gebiet der Katastralgemeinde Weingraben.
§ 3
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kaisersdorf am 27. Oktober 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.