Vorwort
Die Gemeinde Sigleß wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1)Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Krensdorf
- Sigleß
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Krensdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Krensdorf, jenes der neuen Gemeinde Sigleß das Gebiet der Katastralgemeinde Sigleß
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sigleß am 20. März 1997 und 29. April 1997 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.