LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Sigleß

Trennung der Gemeinde Sigleß

In Kraft seit 01. Januar 1998
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Sigleß wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1)Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Krensdorf

- Sigleß

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Krensdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Krensdorf, jenes der neuen Gemeinde Sigleß das Gebiet der Katastralgemeinde Sigleß

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sigleß am 20. März 1997 und 29. April 1997 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.