Vorwort
Die Gemeinde Schachendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Schachendorf
- Schandorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Schachendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Dürnbach und Schachendorf, jenes der neuen Gemeinde Schandorf das Gebiet der Katastralgemeinde Schandorf.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Schachendorf am 17. März und 12. Oktober 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.