Trennung der Gemeinde Schachendorf
Vorwort
§ 1
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Schachendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Schachendorf
- Schandorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Schachendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Dürnbach und Schachendorf, jenes der neuen Gemeinde Schandorf das Gebiet der Katastralgemeinde Schandorf.
§ 3
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Schachendorf am 17. März und 12. Oktober 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.