LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Schachendorf

Trennung der Gemeinde Schachendorf

In Kraft seit 01. Januar 1996
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Schachendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Schachendorf

- Schandorf

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Schachendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Dürnbach und Schachendorf, jenes der neuen Gemeinde Schandorf das Gebiet der Katastralgemeinde Schandorf.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Schachendorf am 17. März und 12. Oktober 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.