LandesrechtBurgenlandVerordnungenTrennung der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz

Trennung der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz

In Kraft seit 01. Januar 1996
Up-to-date

§ 1

§ 1 Trennung

Die Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

- Mannersdorf an der Rabnitz

- Oberloisdorf

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Klostermarienberg, Mannersdorf an der Rabnitz, Rattersdorf-Liebing und Unterloisdorf, jenes der neuen Gemeinde Oberloisdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Oberloisdorf.

§ 3

§ 3 Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Mannersdorf an der Rabnitz am 27. Juni 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.