Vorwort
Die Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Mannersdorf an der Rabnitz
- Oberloisdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Klostermarienberg, Mannersdorf an der Rabnitz, Rattersdorf-Liebing und Unterloisdorf, jenes der neuen Gemeinde Oberloisdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Oberloisdorf.
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Mannersdorf an der Rabnitz am 27. Juni 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.