(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
- Grafenschachen
- Neustift an der Lafnitz
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Grafenschachen umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Grafenschachen und Kroisegg, jenes der neuen Gemeinde Neustift an der Lafnitz das Gebiet der Katastralgemeinde Neustift an der Lafnitz.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise